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Ratgeber Ummelden

Ummelden in Hamburg – so geht's nach dem Umzug

Nach dem Einzug bleiben Ihnen 14 Tage, um den Wohnsitz umzumelden. Welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie den Termin bekommen und was sonst noch ansteht – kompakt erklärt.

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Die 14-Tage-Frist und was Sie dafür brauchen

Nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). In Hamburg geht das in jedem Kundenzentrum – unabhängig vom Stadtteil. Termine buchen Sie online über hamburg.de; buchen Sie früh, beliebte Zeiten sind schnell weg.

Zum Termin mitbringen: Personalausweis oder Reisepass (aller umziehenden Personen) und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters – ohne sie ist keine Ummeldung möglich. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen.

Denken Sie außerdem an: Kfz ummelden, Rundfunkbeitrag, Bank, Versicherungen und einen Nachsendeauftrag der Post. Tipp: Wer mit uns umzieht, bekommt die Checkliste dazu – und den Umzug selbst zum planbaren Festpreis.

Checkliste Ummelden

  • Frist: 14 Tage nach Einzug
  • Termin online im Kundenzentrum buchen
  • Ausweis + Wohnungsgeberbestätigung mitbringen
  • Kfz, Bank & Versicherungen informieren
  • Nachsendeauftrag stellen
  • Rundfunkbeitrag ummelden

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich in Hamburg umzumelden?
14 Tage nach dem Einzug – so schreibt es das Bundesmeldegesetz vor.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Personalausweis oder Reisepass aller umziehenden Personen sowie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
Muss ich ins Kundenzentrum meines Stadtteils?
Nein, in Hamburg können Sie jedes Kundenzentrum wählen – Termin vorher online buchen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Verspätete Ummeldungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden – in der Praxis hilft schnelles Nachholen.
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Kurz die Eckdaten angeben – wir melden uns in der Regel am Folgetag mit Ihrem persönlichen Festpreis-Angebot.

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Erst umziehen, dann ummelden – wir übernehmen Teil 1.

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