Wer Bürgergeld (SGB II) bezieht, kann sich die Umzugskosten vom Jobcenter erstatten lassen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der wichtigste Punkt vorweg: holen Sie die Zusicherung immer VOR dem Umzug ein.
In der Regel verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge (oft zwei bis drei) und übernimmt das günstigste angemessene Angebot. Sie stellen den Antrag mit den Kostenvoranschlägen, warten die Zusicherung ab – und erst dann wird umgezogen.
Hinweis: Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall übernommen wird, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter – klären Sie die Details bitte dort.
Kurz die Eckdaten angeben – wir melden uns in der Regel am Folgetag mit Ihrem persönlichen, klar aufgeschlüsselten Angebot.
Lieber persönlich? WhatsApp-Video-Besichtigung oder +49 40 853339-0.