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Ratgeber Jobcenter

Umzug über das Jobcenter – wer zahlt die Kosten?

Beziehen Sie Bürgergeld, kann das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen – wenn der Umzug notwendig ist und Sie die Zusicherung rechtzeitig einholen. So gehen Sie richtig vor.

Wann das Jobcenter den Umzug bezahlt

Wer Bürgergeld (SGB II) bezieht, kann sich die Umzugskosten vom Jobcenter erstatten lassen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der wichtigste Punkt vorweg: holen Sie die Zusicherung immer VOR dem Umzug ein.

Voraussetzungen

  • Der Umzug muss notwendig sein (z. B. zu teure Wohnung, Jobantritt, familiäre Gründe, unzumutbare Wohnverhältnisse).
  • Die neue Wohnung muss angemessen sein (Größe und Miete im Rahmen der örtlichen Grenzen).
  • Sie brauchen die schriftliche Zusicherung des Jobcenters vor Vertragsunterschrift und Umzug.

Was übernommen werden kann

  • Kosten des Umzugsunternehmens bzw. Transporter und Helfer
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial
  • Mietkaution und Genossenschaftsanteile (meist als Darlehen)
  • ggf. doppelte Miete und Renovierungskosten

So gehen Sie vor

In der Regel verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge (oft zwei bis drei) und übernimmt das günstigste angemessene Angebot. Sie stellen den Antrag mit den Kostenvoranschlägen, warten die Zusicherung ab – und erst dann wird umgezogen.

Wir helfen dabei: Sie erhalten von uns kostenlos einen schriftlichen Kostenvoranschlag fürs Jobcenter – klar aufgeschlüsselt, damit Ihr Antrag reibungslos durchgeht.

Hinweis: Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall übernommen wird, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter – klären Sie die Details bitte dort.

Auf einen Blick

  • Zusicherung immer VOR dem Umzug einholen
  • Umzug muss notwendig, Wohnung angemessen sein
  • Transport, Kartons & Kaution können übernommen werden
  • Meist 2–3 Kostenvoranschläge nötig
  • Kostenvoranschlag fürs Jobcenter erhalten Sie bei uns

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?
Ja, wenn der Umzug notwendig ist und Sie die schriftliche Zusicherung des Jobcenters vorher einholen. Übernommen wird in der Regel das günstigste angemessene Angebot.
Was muss ich vor dem Umzug tun?
Antrag beim Jobcenter stellen, Kostenvoranschläge einreichen und die schriftliche Zusicherung abwarten – erst danach Mietvertrag unterschreiben und umziehen.
Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?
Meist verlangt das Jobcenter zwei bis drei Kostenvoranschläge und übernimmt das günstigste angemessene Angebot.
Übernimmt das Jobcenter auch die Kaution?
Häufig ja – Mietkaution und Genossenschaftsanteile werden oft als Darlehen übernommen. Klären Sie das mit Ihrem Jobcenter.
Kostenloses Angebot

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter anfordern.

Kurz die Eckdaten angeben – wir melden uns in der Regel am Folgetag mit Ihrem persönlichen, klar aufgeschlüsselten Angebot.

Lieber persönlich? WhatsApp-Video-Besichtigung oder +49 40 853339-0.