Ob und wie Sie Umzugskosten absetzen können, hängt vor allem vom Grund des Umzugs ab. Grob gibt es drei Wege – einer davon greift fast immer.
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder weil sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt (in der Regel um mindestens rund eine Stunde täglich) – gelten die Umzugskosten als Werbungskosten und sind in voller Höhe absetzbar:
Für „sonstige Umzugsauslagen" (Trinkgelder, Ummeldungen, Kleinkram) erkennt das Finanzamt bei beruflichen Umzügen eine Pauschale ohne Einzelnachweis an. Der Betrag wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell im Bereich von rund 900–1.000 € für die umziehende Person, mit Zuschlägen für weitere im Haushalt lebende Personen. Den tagesaktuellen Betrag prüfen Sie am besten beim Finanzamt oder Steuerberater.
Auch bei einem rein privaten Umzug geht etwas: Über §35a (haushaltsnahe Dienstleistungen) setzen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab – maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung).
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr Einzelfall – bitte klären Sie die Details mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Kurz die Eckdaten angeben – wir melden uns in der Regel am Folgetag mit Ihrem persönlichen, klar aufgeschlüsselten Angebot.
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