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Ratgeber Steuer

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Ein Umzug kann teuer sein – oft holen Sie einen Teil über die Steuererklärung zurück. Wir erklären die drei Wege: beruflicher Umzug (Werbungskosten), die Umzugspauschale und der private Abzug über §35a.

Beruflich oder privat? Das entscheidet über den Abzug

Ob und wie Sie Umzugskosten absetzen können, hängt vor allem vom Grund des Umzugs ab. Grob gibt es drei Wege – einer davon greift fast immer.

1. Beruflich veranlasster Umzug – Werbungskosten

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder weil sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt (in der Regel um mindestens rund eine Stunde täglich) – gelten die Umzugskosten als Werbungskosten und sind in voller Höhe absetzbar:

  • Kosten des Umzugsunternehmens (Transport, Ein- und Auspacken)
  • Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen, Maklerkosten für die neue Wohnung
  • zusätzlich eine gesetzliche Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen

2. Die Umzugskostenpauschale

Für „sonstige Umzugsauslagen" (Trinkgelder, Ummeldungen, Kleinkram) erkennt das Finanzamt bei beruflichen Umzügen eine Pauschale ohne Einzelnachweis an. Der Betrag wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell im Bereich von rund 900–1.000 € für die umziehende Person, mit Zuschlägen für weitere im Haushalt lebende Personen. Den tagesaktuellen Betrag prüfen Sie am besten beim Finanzamt oder Steuerberater.

3. Privater Umzug – 20 % über §35a EStG

Auch bei einem rein privaten Umzug geht etwas: Über §35a (haushaltsnahe Dienstleistungen) setzen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab – maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung).

Tipp: Auf unseren Rechnungen weisen wir die Arbeitskosten separat aus – so haben Sie den Nachweis fürs Finanzamt direkt in der Hand.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr Einzelfall – bitte klären Sie die Details mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Auf einen Blick

  • Beruflicher Umzug: voll als Werbungskosten
  • Umzugspauschale ohne Einzelnachweis
  • Privat: 20 % der Arbeitskosten (§35a), max. 1.200 €/Jahr
  • Voraussetzung: Rechnung mit Arbeitskosten + Überweisung
  • Wir weisen Arbeitskosten separat aus

Häufige Fragen

Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Ja. Bei einem beruflich veranlassten Umzug in voller Höhe als Werbungskosten, bei einem privaten Umzug über §35a mit 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr).
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell im Bereich von rund 900–1.000 € für die umziehende Person, mit Zuschlägen für weitere Personen. Den genauen Betrag prüfen Sie beim Finanzamt.
Kann ich auch einen privaten Umzug absetzen?
Ja, über §35a: 20 % der reinen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung.
Was braucht das Finanzamt als Nachweis?
Eine Rechnung des Umzugsunternehmens mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten sowie den Zahlungsbeleg (Überweisung). Barzahlung erkennt das Finanzamt für §35a nicht an.
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